Auch zur bevorstehenden Kommunalwahl haben politische Parteien und Wählergruppen gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) nach § 50 die Möglichkeit, bei den Meldebehörden die Adressen einzelner Altersgruppen von wahlberechtigten Bürger*Innen zu erfragen. Häufig wird hierbei für den Erhalt der Kontaktdaten von Erstwähler*Innen Gebrauch gemacht.
Auch Parteien in Altenbeken nutzen zunehmend diese Möglichkeit, um gezielt Wahlwerbung zu verteilen. Um die Weitergabe ihrer persönlichen Daten zu untersagen, müssen Bürger*Innen dies im Vorfeld selbst veranlassen, und sich dabei auf eine Auskunftssperre nach § 51 berufen. In der Gemeinde Altenbeken ist dafür das Bürgerbüro zuständig.
Für unseren OV widerspricht die lasche Handhabung der Adressdaten seitens der Behörden dem Ziel der ansonsten sehr anspruchsvollen Datenschutzgesetze. Thomas Nied fasst dazu die Position unseres OV zusammen: Es ist für uns nicht in Ordnung, dass Parteien so einfach massenhaft Daten abfragen können, mit denen möglicherweise ganze Personenprofile erstellt werden können. Auch der Schutz der Daten kann dabei häufig nicht sichergestellt werden. Wir fordern unsere politischen Mitbewerber daher dazu auf, von diesem Prozedere Abstand zu nehmen, solange nicht jeder Bürger der Weitergabe seiner Adressdaten zustimmen muss. Wir Grünen streben an, die Meldedaten von vorneherein nur dann weiterzugeben, wenn eine Zustimmung der Wähler*Innen vorliegt.
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