Rechtzeitig vor der heutigen Ratssitzung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW die Bezirksregierung Detmold darauf hingewiesen, dass eine einseitige Entscheidung der Stadt Bad Driburg zur Schließung eines Teilstandortes der in Kooperation mit der Gemeinde Altenbeken betriebenen Gesamtschule aus mehreren Gründen nicht möglich ist.
Zum einen räumt die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beider Kommunen dem Partner Altenbeken „gleichwertige Mitspracherechte bei allen Maßnahmen, die die Gesamtschule betreffen“ ein. Die Auflösung eines Teilstandortes kann demnach nicht ohne ausreichende Verständigungsversuche getroffen werden.
Zum anderen ist der Zeitraum bis zum Schuljahresende zu kurz, um ein geordnetes Übergangsverfahren sicherzustellen. Das kann alleine aus organisatorischen Gründen von Schule und Schulträger nicht erwartet werden.
Ferner ist Schülern und Eltern eine kontrovers herbeigeführte Entscheidung nicht zuzumuten.
Die Bezirksregierung wird nun auf Basis einer einjährigen Ausnahme-genehmigung dulden, dass unabhängig von den bisherigen Anmeldezahlen in Altenbeken zwei, und in Bad Driburg sogar 5 Eingangsklassen gebildet werden können.
Die Ministerialentscheidung entschärft die angespannte Situation durch Zeitaufschub. Gleichzeitig beinhaltet sie aber auch ausdrücklich die Erwartung, dass beide Kommunen rechtzeitig vor Beginn des nächsten Anmeldeverfahrens durch geeignete schulorganisatorische Maßnahmen nachhaltige Rahmenbedingungen für einen Betrieb der Gesamtschule ohne weitere Ausnahmegenehmigungen schaffen.
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