Gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und ABA im Rat der Gemeinde Altenbeken zum Zeitungsartikel vom 03.05.2014 über die Wahlkampfveranstaltung der CDU Altenbeken mit dem Europaabgeordneten Elmar Brok.
Herr Brok deckt in seinen Ausführungen die Themengebiete Euro, Ukraine und Altenbeken ab. Dabei prangert er die Ukrainische Justiz an, die fernab aller Rechtsstaatlichkeit agiert. Nahtlos gleitet Brok dann zur Schelte eines mit breiter Mehrheit gefassten Beschlusses des Altenbekener Gemeinderates über.
Er wägt allen Ernstes die Informationsfreiheit mit der Verschwiegenheitspflicht des Gemeinderates ab, führt damit das Wesen nichtöffentlicher Sitzungen ad absurdum, und bemüht sogar noch Korruptionsbekämpfung als Argument für unbeschränkte Informationsweitergabe.
Das überschreitet selbst in Wahlkampfzeiten die Grenzen des guten Geschmacks und bedarf einer Richtigstellung, die hier seitens aller beteiligten Fraktionen erfolgt.
Der Rat der Gemeinde Altenbeken hatte sich am 20.03.2014 in einer gründlichen Beratung mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Ratsherr Harry Michel unerlaubt vertrauliche Informationen an die Presse geleitet hatte. Am Ende der Erörterungen gab es für den Rat keinen Zweifel mehr daran, dass Herr Michel Detailinformationen zum Sponsoring, die als vertraulich gekennzeichnet und deshalb in nichtöffentlicher Sitzung mitgeteilt worden waren, und zu deren vertraulicher Behandlung die Gemeinde sich vertraglich verpflichtet hatte, schriftlich der Presse zukommen ließ. Personen, die diesen Sachverhalt offenlegen wollten, versuchte er mit rechtsanwaltlichen Drohschreiben zum Schweigen zu bringen.
Das Sponsoring durch heimische Unternehmen ist ein in vielfältiger Weise bereicherndes Element für die Vereinsarbeit und gelegentlich für kommunale Projekte. Auch die Viaduktbeleuchtung wurde so geboren. Sponsoren haben eigene Vorstellungen, ob und wenn ja in welchem Umfang sie genannt werden wollen. Das ist zu respektieren, ansonsten wird die Bereitschaft zu entsprechender Unterstützung stark schwinden.
Dem Rat der Gemeinde Altenbeken war es daher besonders wichtig, deutlich zu machen, dass derartige Vereinbarungen über die Vertraulichkeit einen hohen Stellenwert haben und zu beachten sind. Einstimmig (bei einer Enthaltung; die komplette CDU hatte die Sitzung verlassen) hatte der Rat daher das Verhalten des Herrn Michel missbilligt und ein Ordnungsgeld verhängt.
Gegen dieses Ordnungsgeld kann Herr Michel vor dem Verwaltungsgericht klagen. Dabei wird er nicht ins Feld führen können, dass die Vertraulichkeit der Information gegen das Recht auf freie Meinungsbildung verstößt, denn das Recht auf freie Meinungsbildung findet seine Schranken im Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Kein Europarecht untersagt diesen (auch für juristische Personen gültigen) Grundrechtsschutz aus Artikel 2 GG. Die Aussagen des Herrn Brok oder die ihm in der Presseerklärung durch die heimische CDU in den Mund gelegten Äußerungen sind schlicht hanebüchen! Den Bogen von der Ukraine über Europa zum Rat der Gemeinde Altenbeken zu schlagen, ist geradezu abenteuerlich!
Was bleibt, ist die Feststellung, dass Herr Michel einen Fehler begangen hat, für den er sich entschuldigen sollte. Seine Rechtfertigungsversuche und das Bemühen, Elmar Brok in dieser Weise zum Verbündeten zu machen, sind an Peinlichkeit nicht zu überbieten. Traurig, dass die CDU-Fraktion geschlossen mitzieht.
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