Bürgerentscheid am 19.02.2017: Der CDU fehlen die Argumente

Anmerkungen zum Beitrag der CDU in der Dezemberausgabe des Egge-Rundblicks.

 

Der CDU Gemeindeverband Altenbeken, vertreten durch Harry Michel, erklärt uns den Paragraph 26 der Gemeindeordnung NRW zum Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Die Mühe hätte er sich lieber sparen können. Das Prozedere der Abstimmung wird ohnehin im Rahmen der Benachrichtigung aller wahlberechtigten Bürger vom Bürgermeister erläutert. Details kann man auch in der diesbezüglichen Gemeindesatzung nachlesen, deren letzte Überarbeitung im Amtsblatt 7/2016 veröffentlicht wurde.

Die CDU hätte die Pressemitteilung besser dafür nutzen sollen, ihre Argumente zu erklären, und Alternativen aufzuzeigen. Die ist sie nämlich bisher schuldig geblieben. Wir kennen nur ihr kategorisches „Nein“ zu beiden Bauvorhaben.

Warum nach so langer Planung und Vorbereitung die letztendliche Realisierung unterbleiben soll, welche Argumente die Vergeudung der bereits investierten Mittel und Aufwände rechtfertigt, und welche alternative Nutzung der beiden Grundstücke sinnvoll ist, bleibt im Dunkeln. Die CDU will sogar aus taktischen Erwägungen eine transparente Information der Bürger über Chancen und Risiken der vor der Ratsmehrheit favorisieren Nutzung verhindern.

Beim Treffen aller Ratsfraktionen mit dem Ziel, gemäß Gemeindesatzung eine informative, gemeinsame Darstellung ihrer Sichtweise zum Gegenstand des Bürgerentscheides auszuarbeiten, hat sie ihre Mitarbeit schlichtweg verweigert. Sie will damit erreichen, dass die anderen Fraktionen, die ausnahmslos für die Bauvorhaben votieren, ihre Argumente nicht im Abstimmungsheft aufführen können. Dieses wird nämlich zusammen mit dem Wahlaufruf an alle Wahlberechtigen verteilt, und wäre damit das ideale Medium zur Bürgerinformation gewesen.

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